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Festdarlehen
Ein Festdarlehen, auch genannt tilgungsfreies Darlehen, wird oft mit anderen Produkten gekoppelt (Bausparvertrag, LV, Fondssparplan) und unterscheidet sich dadurch, dass der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen bezahlt, und am Ende komplett tilgt. Die Rate, die er also bezahlt enthält nur die Zinsen und das Darlehen wird am Ende der Laufzeit mit einer Summe getilgt. Meistens geschieht diese Rückzahlung über einen zu dem Kredit parallel angesparten Bausparvertrag, Versicherung oder Fonds komplett in einer Summe.
(Zinsen + Rückzahlungsprodukt = Rate)
Bei diesem tilgungsfreien Darlehen hat man natürlich auch gewisse Risiken:
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Ablaufleistungsrisiko: Die Ablaufleistung der Lebensversicherung oder die des Fonds, die zum Tilgen verwendet wird, kann nicht im Voraus genau ermittelt werden.
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Zinsänderungsrisiko: Da immer der Komplettbetrag verzinst wird, wirkt sich hier eine Zinsänderung besonders stark aus (auf die gesamte Darlehenssumme).
Es gibt natürlich auch Vorteile an dieser Darlehensform:
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Selbstbestimmung des Guthabenzins: Der parallel angesparte Tilgungsanteil kann voraussichtlich einen höheren Zins erwirtschaften als der Darlehenszins kostet.
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Vorsorgeaufwendung bei Steuererklärung: Selbstständige können z. B. die Lebensversicherung als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung ansetzen, sofern die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft sind.
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Steuerliche Geltendmachung: Die Zinsen bei fremdgenutzten Immobilien können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Annuitätendarlehen sinkt der Zinsanteil und somit der Steuervorteil.
Sollten Sie nähere Infos zu diesen und anderen Kreditformen wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular.
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