FinanzierungenDefinition:Der Zweck einer Finanzierung oder eines Kredites besteht darin, Anschaffungen oder Investitionen zu tätigen, die man mit eigenen Mitteln nicht aufbringen kann oder möchte. Gerade bei kapitalintensiven Unternehmen sind heute Investitionen ohne Fremdkapital (Kredite) nicht vorstellbar. Jedoch auch im Privatbereich werden viele Wünsche nur über eine Kreditaufnahme realisierbar, denken wir hier z. B. an Immobilien u. Fahrzeug. Es gibt natürlich unzählig viele verschiedene Kredit- und Finanzierungsformen bzw. deren Inhalt. Und in der letzten Zeit ist das nicht gerade leichter geworden für den Verbraucher hier den Überblick zu behalten. Man unterscheidet hier z. B. zwischen Hypotheken und Privatdarlehen sowie den Geschäftskrediten, wo natürlich viel größere Summen umgeschlagen werden.Es gibt natürlich auch hier einen rechtlichen Rahmen, dieser wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen reguliert. Seit dem 01.01.2002 gibt es allerdings ein Gesetz weniger: das Verbraucherkreditgesetz. Diese Regelungen sind unverändert ins BGB übernommen worden, siehe unter BGB § 359, § 492, § 495, § 498, § 507, § 655 a - d. Desweiteren unterscheidet man dann auch noch zwischen den verschiedenen Darlehensformen. Denken wir hier z. B. an Annuitätendarlehen, Festdarlehn oder Tilgungsdarlehen oder das gute alte Bauspardarlehen. Und gerade bei größeren Finanzierungen (z. B. Immobilien) kommen oft noch andere Kosten hinzu, denken wir hier an Notar- und Maklerkosten sowie Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer. Dies können schnell mal 10 - 15 % der Darlehenssumme sein, deshalb ist es wichtig den genauen Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Einzelne Darlehensformen würde ich Ihnen gern etwas näher erläutern. |