Versicherungen

Berufsunfähigkeit

Diese Versicherung ist eine Personenversicherung und hat besonders ihre Berechtigung, da alle nach dem 02.01.1961 Geborenen, nicht mehr den vollen Berufsunfähigkeitsschutz von staatlicher Seite haben. Sondern nur die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie noch 0 - 3 Stunden arbeiten können bzw. die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie 3 - 6 Stunden noch arbeiten können. Und dies ist nicht viel, wie man auf dem eigenen Rentenbescheid deutlich ersehen kann. Die private Berufsunfähigkeit dient dazu diese Lücke zu schließen, die durch den Verlust der Arbeitskraft entsteht und dies ist besonders wichtig, egal ob selbstständig oder angestellt. Man unterscheidet hier verschiedene Tarifvarianten, wie z. B. einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) einer Berufsunfähigkeit mit Todesfallschutz (BUZ) oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Aktien und Rentenfonds (IBU).

Viele verwechseln auch Berufsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit, man muss dies wirklich klar unterscheiden, denn es handelt sich hier um verschiedene Versicherungen. Während sich die Berufsunfähigkeit nach dem Berufsbild richtet und in verschiedene Berufsgruppen unterteilt ist, bedeutet erwerbsunfähig zu sein, nicht mehr in der Lage zu sein, mehr als drei Stunden einer Tätigkeit nachzugehen. Gemeint ist irgendeine Tätigkeit, nicht die gelernte oder zuletzt ausgeübte!

Wie bei allen anderen Versicherungen sind gerade auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Vertragsbedingungen sehr wichtig. Denken wir hier nur an die Punkte der abstrakten und konkreten Verweisung - nicht alle Gesellschaften haben die gleichen Bedingungen.

Sollten Sie nähere Infos zu diesen und anderen Produkten wünschen, dann nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.