Versicherungen

Unfallversicherung

Diese zählt auch zum Kreis der Personenversicherung und ist eine Summenversicherung.
Der Begriff Unfall wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen folgendermaßen definiert.
Man spricht hier von der Pauke:

Man spricht hier von der Pauke:

Eine Erweiterung des Unfallbegriffes gibt es auch bei erhöhter Kraftanstrengung. Der Geltungsbereich des privaten Unfalls ist weltweit 24 Stunden am Tag. Man unterscheidet hier in die Gefahrengruppe A was Personen die kaufmännisch oder verwaltend tätig sind betrifft. Und Gruppe B Personen die k örperlich oder handwerklich tätig sind. Des Weiteren kann man in eine Unfallversicherung gewisse Zusatzleistungen mit einbauen, wie z. B. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurbeihilfe und diverse andere. Nicht alle sind dabei immer sinnvoll und zweckmäßig. Wichtig ist auch das die Versicherungssumme immer der Bedarfssituation (Beruf / Verdienst) angepasst ist.

Es gibt auch große Unterschiede zwischen der gesetzlichen (GUV) und privaten Unfallversicherung, z. B. der Geltungsbereich: in der Gesetzlichen ist er nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in der Privaten weltweit 24 Stunden am Tag. Oder auch die Ereignisse: in der gesetzlichen sind es Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten, in der privaten sind es berufliche und außerberufliche Unfälle. Oder auch die Höhe des Versicherungsschutzes: in der gesetzlichen richtet sich dies nach dem Jahresentgelt des Vorjahres, in der privaten kann man die Höhe persönlich gestalten.

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