Versicherungen

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Vermögensversicherung. Bei der Pflicht zur Haftung handelt es sich um grundsätzliche Rechtsverhältnisse des Zivilrechts. Näheres dazu finden Sie im BGB § 823 (Schadensersatzplicht). Man unterscheidet hier zwischen Vorsatz: bewusst oder gewollt und Fahrlässigkeit: wer seine Sorgfalt außer Acht lässt. Man Unterscheidet hier zwischen den Kategorien der Verschuldungshaftung der Gefährdungshaftung und der Vertragshaftung. Die häufigste ist die, die jeder haben sollte, die Privathaftpflicht. Man unterteilt auch hier zwischen Personen- / Sach- und Vermögensschäden. Es gibt jedoch noch viele andere Versicherungen, wie Tierhalter-, Jagt-, Bauherren-, Gewässer-, Betriebs- und Berufshaftpflicht und viele mehr. Die Funktion der Haftpflichtversicherung ist das Vermögen des Versicherungsnehmers gegen berechtigte oder unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter zu schützen. Und dies ist äußerst wichtig, denn eine Schadensersatzforderung Dritter kann der finanzielle Ruin einer Familie sein. Deshalb ist es wichtig das die Deckungssummen immer ausreichend sind.

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